Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen MasterCoach und Heilpraktikerin Tanja Rosenbaum (nachfolgend Coach genannt) und dem Klienten als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
§2 Vertragsgegenstand
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Coaches annimmt. Der Vertrag kann durch ausdrückliche Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.
- Der Coach ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, erhalten.
§3 Inhalt des Dienstvertrags
- Der Coach erbringt seine Dienstleistung gegenüber dem Klienten in der Form, dass er alle seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet Er ist berechtigt, die Methoden und Verfahren anzuwenden, die zieldienlich sind. Gegebenenfalls sind diese Methoden weder schulmedizinisch anerkannt, noch wissenschaftlich belegt.
- Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten.
§ 4 Mitwirkung des Klienten
- Der Klient ist zu einer aktiven Mitwirkung während der Vertragszeit verpflichtet. Der Coach ist berechtigt, eine Sitzung abzubrechen. Beispiele dafür wären: das erforderliche Vertrauensverhältnis ist nicht mehr gewährleistet ist; der Klient hat erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend bzw. lückenhaft erteilt; der Klient hat ihm gestellte Aufgaben nicht erfüllt und somit bestimmte Maßnahmen vereitelt.
- Der Honoraranspruch des Coaches bleibt für die abgebrochene Sitzung in voller Höhe vorhanden.
§5 Rechtliche Rahmenbedingungen
- Als zugelassene Heilpraktikerin kann der Coach Krankheiten feststellen und regulieren. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
- Coaching sowie die naturheilkundliche Behandlung sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Klient trägt während des gesamten Coaching- bzw. Behandlungsprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Behandlungstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. an einer naturheilkundlichen Behandlung setzt eine normale psychische Belastbarkeit voraus.
§6 Vertragsbeendigung
- Der Coach ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen.Ebenso berechtigt ist der Klient, den Vertrag unter Beachtung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu beenden. §7 Absatz 3 bleibt davon unberührt, so dass bereits vereinbarte Termine innerhalb dieser 2 Wochen bezahlt bzw. rechtzeitig abgesagt werden müssen. Eine Ausnahme bieten Online-Seminare mit einer festgelegten Laufzeit. Hier ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich.
§7 Honorierung
- Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch, der vorher schriftlich oder mündlich vereinbart wird. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach und dem Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der praxiseigenen Honorarübersicht aufgelistet Für die naturheilkundliche Behandlung orientiert sich das Honorar am Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie (LVKH). Abweichungen zum unverbindlichen, privaten „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH) sind möglich, dennoch werden entsprechende Ziffer des GebüH auf der Rechnung vermerkt. Der Klient wurde informiert, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen für ihre Kosten selbst aufkommen müssen. Eine Erstattung der Vergütung durch andere Erstattungsstellen ist nicht in vollem Umfang gewährleistet. Für Coachingeinheiten gibt es eine Honorarübersicht, die zwischen privaten und beruflichen Coachingterminen unterscheidet.
- Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Versicherungsträger oder Dienststelle hat, wird §6 hiervon nicht berührt. Der Coach führt keine Direktabrechnung durch und wird das Honorar oder Honoraranteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Die Coach erteilt in Erstattungsfragen dem Versicherungsträger keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
- Die Buchung einer Sitzung ist ein für beide Seiten verbindlicher Dienstvertrag (§145 BGB). Erscheint der Klient ohne rechtzeitige vorherige Benachrichtigung nicht zum vereinbarten Termin, egal aus welchen Gründen, so bleibt der Anspruch des Coaches auf 100 % des vereinbarten Honorars bestehen. Bei solchen nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient den vereinbarten Termin rechtzeitig und schriftlich absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden. Rechtzeitig und schriftlich bedeutet: In Köln oder Berlin stattfindende Termine müssen mindestens 14 Tage vor Beginn des vereinbarten Termins abgesagt werden, online stattfindende Termine müssen mindestens 7 Tage vorher abgesagt werden und telefonische Gesprächstermine mindestens 3 Tage vorher.
- Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach.
- Wird ein Termin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.
§8 Vertraulichkeit der Sitzungen
- Der Coach behandelt die Daten des Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche, der Beratung, der Diagnose und den Behandlungen sowie den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klientens erfolgt.
- § 8 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
- § 8 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
- Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 8 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
- Sofern der Klient ein detailliertes Protokoll über eine Sitzung verlangt, so muss diese vor der Sitzung erfragt werden. Der Coach erstellt dieses kosten- und honorarpflichtig.
§9 Urheberrecht
Sämtliche durch den Coach zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht des Coaches. Eine Weiterverwendung, Reproduzierung, Weitergabe - egal welcher Art - erfordert die schriftliche Einverständniserklärung des Coaches und kann anderenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Sollten durch diese Seiten Urheberrechte Dritter verletzt werden, weisen Sie den Coach bitte in einer kurzen Nachricht darauf hin.
§10 Gerichtsstand
Diese rechtlichen Bestimmungen unterliegen grundsätzlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, sowie einheitliche internationale Kaufrechte (EKA, EKAG, UN-Kaufrecht) werden ausgeschlossen. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich Berlin als Gerichtsstand zuständig, auch wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
§11 Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.